Satzung der NABU (Naturschutzbund Deutschland) Gruppe Groß-Bieberau in der von der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2026 beschlossenen Fassung.
Die Satzung wurde in § 10 Abs. 3 geändert:
Die bisherige schriftliche Einladung zur Jahreshauptversammlung wird durch Bekanntgabe auf der Homepage des NABU Groß-Bieberau ersetzt. In Folge dessen werden keine Briefeinladungen mehr verschickt. Dies erspart den ehrenamtlich Aktiven Arbeit, ist nachhaltiger und kostengünstiger. Mitglieder, deren Mailadresse vorliegt, erhalten die Einladung zudem per Mail.
Formulierung ALT: „Sie ist von dem*der Vorsitzenden oder einem*einer Stellvertreter*in mit einer Frist von 14 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich gegenüber den Mitgliedern einzuberufen.“
Formulierung NEU: „Sie ist vom Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins (https://www.nabu-gross-bieberau.de/) einzuberufen.“